EUR.1
EUR. 1 ist eine Warenverkehrsbescheinigung, die als präferenzieller Ursprungsnachweis im internationalen Handel dient und Zollvorteile wie Zollvergünstigungen oder Zollbefreiungen ermöglicht. Sie ist für den Handel mit Ländern erforderlich, mit denen die EU Freihandels- oder Präferenzabkommen geschlossen hat
A.TR
Ein A.TR.-Formular ist eine Warenverkehrsbescheinigung für den Handel zwischen der EU und der Türkei. Es dient als Nachweis, dass die Waren im zollrechtlich freien Verkehr der Zollunion sind und ermöglicht eine zollfreie oder zollreduzierte Einfuhr in den jeweiligen Zielmarkt (außer für Agrar- und EGKS-Produkte). Es wird auf Antrag bei der Zollstelle ausgestellt und ist für gewerbliche Waren notwendig, die direkt von einem EU-Mitgliedstaat in die Türkei oder umgekehrt transportiert werden.
EORI
Eine EORI-Nummer ist eine EU-weit gültige Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte im Zollverkehr. Sie dient dazu, Unternehmen und Personen bei allen Zollverfahren einheitlich zu identifizieren, sowohl bei der Kommunikation mit Zollbehörden als auch beim Austausch von Informationen zwischen den Behörden. Sie ist für alle erforderlich, die in der EU ein- oder ausführen oder zollamtliche Anmeldungen abgeben möchten.
WEITERE
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